Die Wohnanlage südlich des Fritzenhofs wird saniert. Aus diesem Grund benötigen die Verantwortlichen im Zeitraum der Sanierung vom 1. April bis 31. Juli 2026 Parkflächen und eine Lagerfläche für die ausführenden Firmen. Zusätzlich wird an zwei Tagen Platz für die Aufstellung eines Baukrans benötigt. Der Baukran wird am 1. April vom Grundstück des Fritzenhofs über das Flugdach auf das Nebengrundstück gehoben und nach Abschluss der Arbeiten wieder demontiert und abtransportiert.
Auch auf unserer Privatzufahrt bzw. Privatstraße ist im oben genannten Zeitraum mit vermehrtem Verkehrsaufkommen, insbesondere durch größere Firmenfahrzeuge, zu rechnen. Das Halten und Parken auf unserer Zufahrtsstraße ist für alle nicht erlaubt.
Damit es während der Sanierungsphase zu keinen Problemen für die FritzenhofbewohnerInnen und EinstellerInnen kommt, wurden die für die Sanierungsarbeiten benötigten Parkplätze für die ausführenden Firmen klar zugeteilt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass insbesondere für unsere EinstellerInnen die jederzeitige Ein- und Ausfahrt mit ihren Wohnmobilen und Fahrzeugen gewährleistet ist. Jeder zugewiesene Parkplatz hat eine Größe von 6,00 x 2,50 Metern (siehe Bild unten).
Diese Parkplätze stehen daher im Sanierungszeitraum weder unseren EinstellerInnen noch den FritzenhofbewohnerInnen zur Verfügung.
Unsere EinstellerInnen können jedoch bei Verfügbarkeit die drei Gästeparkplätze des Fritzenhofs (bei den Briefkästen) für das kurzfristige Umparken ihrer Fahrzeuge benützen, falls dies aus Platzgründen notwendig ist.
Sollte es im Zuge der Sanierungsarbeiten oder durch die Benützung der Parkplätze zu Behinderungen oder Problemen kommen, wird um umgehende Meldung an uns ersucht, damit wir den Missstand schnellstmöglich beheben können.
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